Interessenausgleich
Interessenausgleich im ArbeitsrechtDieser Interessenausgleich besteht in einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hinsichtlich Art und Ausmaß der geplanten Betriebsänderung.
Dieser Interessenausgleich besteht in einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hinsichtlich Art und Ausmaß der geplanten Betriebsänderung.