
Arbeitgeberanwalt
Rechtsberatung durch einen ArbeitgeberanwaltExterne Beratung durch einen Arbeitgeberanwalt

Die wohl häufigste Situation dürfte die externe Rechtsberatung durch einen Arbeitgeberanwalt sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanwalt außerhalb des Unternehmens engagiert. Dies hat zum einen den Vorteil, dass gerade kleinere Betriebe keine eigene Rechtsabteilung unterhalten müssen. Außerdem kann ein externer Arbeitgeberanwalt den Sachverhalt häufig objektiver beurteilen, als ein im Unternehmen angestellter Jurist, der auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen ist.
Arbeitgeberanwalt in eigener Rechtsabteilung
Häufig sind Juristen aber auch als Arbeitgeberanwalt in der Rechtsabteilung des Unternehmens tätig. Das betrifft jedoch in der Regel nur größere mittelständische Unternehmen oder Konzerne. Der Vorteil an der eigenen Rechtsabteilung besteht darin, dass die Anwälte ihre ganze Arbeitskraft den Rechtsfragen des Unternehmens widmen können und nicht für externe Mandanten tätig sein müssen. Die eigene Rechtsabteilung lohnt sich deshalb vor allem für Unternehmen, in denen täglich Bedarf an Rechtsberatung oder Vertragsgestaltung besteht.
Arbeitgeberanwälte als Prävention
Ein häufiges Aufgabengebiet von Arbeitgeberanwälten besteht darin, den Arbeitgeber in Prozessen gegenüber dem Arbeitnehmer zu verteidigen. Hierbei ist insbesondere an Kündigungsschutzverfahren oder Schadensersatzprozesse zu denken. Im Idealfall ist ein Arbeitgeberanwalt jedoch dazu in der Lage, zu verhindern, dass es überhaupt erst dazu kommt. Dies beginnt schon mit der Gestaltung der Arbeitsverträge, in denen die Rechte und Pflichte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern detailliert geregelt werden und gar keinen Raum für Missverständnisse bieten. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann ein Arbeitgeberanwalt einen Vergleichsvorschlag ausarbeiten, der sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer einen teuren und unsicheren Prozess ersparen kann.