Die Kündigungsschutzklage ist der wichtigste Rechtsbehelf des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. …
Arbeitsrecht Kanzlei
Fachanwälte für ArbeitsrechtUmfassender Schutz der Arbeitnehmer

Wenn es in der Praxis zu einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, sind viele Arbeitnehmer eingeschüchtert und trauen sich nicht, gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Sie befürchten, die Sache noch schlimmer zu machen oder sogar ihren Job zu verlieren. Tatsächlich sind Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber durch das Arbeitsrecht aber umfassend geschützt. Sie besitzen viele Rechte, die sie auch durchsetzen können. Weigert sich der Arbeitgeber etwa, dem Arbeitnehmer Urlaub zu bewilligen, kann der Arbeitnehmer diesen in vielen Fällen juristisch erzwingen, ohne hierfür Konsequenzen befürchten zu müssen.
Häufig geht es ums Geld
In den meisten Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht es um das Gehalt oder Sonderzahlungen. So kommt es etwa häufig vor, dass der Arbeitgeber ein zuvor gezahltes Weihnachtsgeld im nächsten Jahr einstellt. In vielen Fällen geht das jedoch nicht so einfach und unter Umständen steht den Arbeitnehmern ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld zu. Ob das der Fall ist, hängt jedoch von vielen Faktoren des Einzelfalls ab. Gerade in solchen Fällen macht die Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei für Arbeitsrecht deshalb Sinn.
Juristisch gegen Kündigung wehren
Welche gravierende Bedeutung das richtige Verhalten in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber haben kann, zeigt vor allem das Institut der Kündigungsschutzklage. Diese hat in der Regel aufschiebende Wirkung, das heißt der Arbeitnehmer verliert seinen Job trotz der Kündigung nicht sofort, sondern kann diesen bis zur gerichtlichen Klärung behalten. In der Regel wird der Arbeitgeber deshalb versuchen, sich mit dem Arbeitnehmer zu einigen und zumindest eine angemessene Abfindung vorschlagen. Hier kann der Arbeitnehmer seine Situation wesentlich verbessern, indem er eine spezialisierte Arbeitsrecht Kanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.