Scheinselbständigkeit Checkliste: Scheinselbständigkeit über eine Checkliste feststellen
Viele Freelancer und Freiberufler befinden sich in der Situation, dass sie hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig sind. Häufig, wenn auch nicht immer, liegt in derartigen Konstellationen eine Scheinselbstständigkeit vor. Für die Betroffenen hat das den Nachteil, dass sie eigentlich einen Anspruch auf Sozialversicherung wie ein Arbeitnehmer haben, der Auftraggeber aber keine Arbeitgeberanteile abführt. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, zunächst durch einen Fragebogen oder eine Scheinselbständigkeit Checkliste zu ermitteln, ob die Situation überhaupt problematisch ist.
Scheinselbständigkeit Checkliste finden
Im Internet kursieren unzählige Checklisten zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit. Das Problem ist, dass die Scheinselbstständigkeit gerade in Grenzfällen nie eindeutig anhand einzelner Kriterien festgestellt werden kann. Stattdessen kommt es auf eine Gesamtschau an, die alle Umstände des Einzelfalls würdigt. Eine solche Abwägung ist mit automatisierten Verfahren jedoch nur schwierig zu erreichen. Allerdings können die Checklisten durchaus einen ersten Eindruck davon vermitteln, ob es sich lohnt, das Beschäftigungsverhältnis genauer zu überprüfen.
Bei der Auswahl der Checkliste sollten Selbstständige zunächst darauf achten, dass der Fragebogen möglichst aktuell ist. Das Arbeitsrecht und damit auch die Kriterien zur Scheinselbstständigkeit unterliegen einem ständigen Wandel. Gute Checklisten berücksichtigen auch aktuelle Rechtsprechung aus den letzten Wochen oder Monaten. Darüber hinaus sollte die Checkliste auf jeden Fall kostenlos sein. Es gibt einige schwarze Schafe unter den Anbietern, die eine vermeintliche Überprüfung mit einem Fragebogen an ein teures Abonnement binden. Seriöse Anbieter stellen die Checklisten jedoch kostenlos zur Verfügung.
Zusätzliche Beratungsangebote
Darüber hinaus ist es nützlich, wenn der Anbieter die Checkliste mit weiteren Informationen anreichert. Viele Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht bieten beispielsweise umfangreiche Ratgeber zur Scheinselbstständigkeit an, in die ein entsprechender Fragebogen eingebunden ist. Neben den juristischen Anbietern ist die bekannteste Quelle wohl die Deutsche Rentenversicherung. Auch dort kann das eigene Beschäftigungsverhältnis in einem anonymen Fragebogen unverbindlich überprüft werden. Sollte sich der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit dabei erhärten, kann der Beschäftigte einen offiziellen Antrag auf Statusprüfung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Hierbei wird dann rechtsverbindlich festgestellt, ob es sich um Scheinselbstständigkeit oder um ein zulässiges selbstständiges Auftragsverhältnis handelt, für das keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Dieser Schritt ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der Beschäftigte statt einer Scheinselbstständigkeit tatsächlich eine Nachversicherung durch den Arbeitgeber wünscht. Denn die Fragebogen und Checklisten im Internet sind grundsätzlich unverbindlich. Selbst mit einer Feststellung der Scheinselbstständigkeit auf diesem Wege ist der Arbeitgeber also noch nicht verpflichtet, den Beschäftigten auch wirklich nachzuversichern. An das Ergebnis der Statusprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist er dagegen grundsätzlich gebunden.