Scheinselbständigkeit prüfen: Prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
Die meisten Selbstständigen und Freiberufler kennen den Begriff der Scheinselbstständigkeit. Doch nur wenige wissen wirklich, auf welche konkreten Kriterien es in der Praxis tatsächlich ankommt. Das liegt vor allem daran, dass es keine eindeutigen Beweise für und gegen eine Scheinselbstständigkeit gibt. Stattdessen muss stets der konkrete Einzelfall mit allen Umständen betrachtet werden. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung mittlerweile unzählige Details als für die Bestimmung relevant erklärt. Dem Laien fällt es deshalb oft schwer, die Scheinselbständigkeit zu prüfen.
Die wichtigsten Kriterien
Zur Bestimmung der Scheinselbstständigkeit muss zunächst eine genaue Abgrenzung zwischen einer abhängigen und einer selbstständigen Beschäftigung vorgenommen werden. Das wohl bekannteste Kriterium für ein abhängiges Angestelltenverhältnis ist die Arbeit in den Räumen des Arbeitgebers. Dieses Kriterium wird allerdings auch von vielen Freelancern und Freiberuflern erfüllt, ohne dass von einer echten Scheinselbstständigkeit gesprochen werden kann. Deshalb sind sich Arbeitsrechtler mittlerweile einig, dass ein bestimmtes Maß an betrieblicher Eingliederung im Einzelfall sogar erforderlich sein kann und deshalb nicht schadet.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieser kann seinen Angestellten vorschreiben, wann und wie sie ihre Arbeit zu erledigen haben. Gegenüber Selbstständigen besteht dieses Recht jedoch grundsätzlich nicht. Auch hier kommt es jedoch stark auf die Umstände des Einzelfalls an. So werden sich natürlich auch Freelancer und Freiberufler häufig nach konkreten Vorgaben ihres Auftraggebers richten. Auch dieses Kriterium alleine begründet deshalb nicht automatisch eine Scheinselbstständigkeit. Deutlich gegen eine Scheinselbstständigkeit spricht dagegen ein eigener Marktauftritt des Selbstständigen. Scheinselbstständigkeit ist also dort unwahrscheinlich, wo der Selbstständige für mehrere Auftraggeber tätig ist und sich auch aktiv um neue Aufträge bemüht.
Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung prüfen lassen
Um Beschäftigungsverhältnisse auf Scheinselbständigkeit prüfen zu lassen, reicht es in der Regel nicht, einige Checklisten im Internet durchzugehen. Diese können zwar eine gute Anlaufstelle für eine erste Einschätzung sein. Allerdings können diese Prüfungsmittel die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht immer ausreichend berücksichtigen. Außerdem ist für den Beschäftigten hiermit noch nichts gewonnen. Denn selbst, wenn die Scheinselbstständigkeit mit diesen Mitteln tatsächlich zutreffend festgestellt wurde, müsste er die Nachversicherung zunächst bei seinem Arbeitgeber durchsetzen.
Ein deutlich effektiveres Mittel, das Vorliegen von Scheinselbständigkeit zu prüfen, stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung dar. Hier können Beschäftigte einen Antrag auf Überprüfung ihres Rentenversicherungsstatus stellen. Dabei werden die konkreten Umstände des Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt. Kommt die Clearingstelle zum Ergebnis, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, tritt die Nachversicherungspflicht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme ein. Allerdings kann der Beschäftigte hierauf verzichten und einem späteren Beginn der Sozialversicherungspflicht zustimmen. Das bietet sich in manchen Fällen an, um Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.