Arbeitsschutz: Darauf müssen Unternehmen achten
Das Arbeitsrecht geht davon aus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht etwa gleichstarke Parteien sind, sondern sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer in einer Machtposition befindet, aus der auch besondere Verantwortung erwächst. Ein Teil dieser Verantwortung besteht im Arbeitsschutz, also dem Schutz der Beschäftigten vor sämtlichen denkbaren Gefahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung.
Wer wird geschützt?
Rechtsgrundlage für diesen Schutz ist das Arbeitsschutzgesetz. Schon die Tatsache, dass der Gesetzeswortlaut durchgängig von Beschäftigten, und gerade nicht nur von Arbeitnehmern spricht, deutet auf den sehr weiten Geltungsbereich hin. Tatsächlich sind unter dem Wort Beschäftigte alle Personen zu verstehen, die im Rahmen einer Organisation tatsächlich in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören also nicht nur Arbeitnehmer, klassischerweise die Angestellten, sondern eben auch Beamte, Praktikanten, Auszubildende, Schüler und Studenten, die im Betrieb tätig sind sowie Soldaten und andere vergleichbare Gruppen. Für die wenigen Gruppen, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes fallen, gelten besondere Regelungen, die den gleichen Schutz bezwecken.
Der Arbeitsschutz bezieht sich dabei zunächst auf die Verhinderung von Arbeitsunfällen. Dies gilt nicht nur für gefahrgeneigte Tätigkeiten, in denen die Beschäftigten offensichtlich besonders schutzwürdig sind, sondern für alle Beschäftigungsverhältnisse. Das Arbeitsschutzgesetz ist also auch auf Bürojobs anwendbar. Um seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nachzukommen, muss der Arbeitgeber bestimmte Anforderungen erfüllen, die je nach Ausgestaltung des Betriebs unterschiedlich sein können. Zu den Standardmaßnahmen gehört dabei zum Beispiel ein effektives Brandschutzsystem. Auch Fluchtwege müssen für den Ernstfall zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Schutz vor Unfällen muss der Arbeitgeber zudem den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten. Untergliedern lässt sich der Arbeitsschutz in den allgemeinen Arbeitsschutz sowie den sozialen Arbeitsschutz. Während der allgemeine Arbeitsschutz die konkreten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umfasst, betrifft der soziale Arbeitsschutz die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Mutterschutz oder zum Jugendarbeitsschutz.
Mitbestimmung und Kontrolle
Der Arbeitsschutz gehört zu den wichtigsten Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat existiert, kann dieser umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen. So spielt der Arbeitsschutz in der Praxis eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen. Der Betriebsrat kann hierbei gegenüber dem Arbeitgeber die Umsetzung bestimmter Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder natürlich sogar ein darüber hinaus gehendes Schutzniveau vereinbaren. Ziel ist vor allem in größeren Unternehmen die Errichtung eines sogenannten Arbeitsschutzmanagementsystems. Dieses kann zum Beispiel in der Ernennung bestimmter Beschäftigter zu Arbeitsschutzbeauftragten oder anderen Maßnahmen bestehen.
Voraussetzung für ein effektives Arbeitsschutzmanagementsystem ist dabei zunächst eine genaue Gefährdungsbeurteilung, also die Überprüfung möglicher Gefahrenquellen im Betrieb. Auf dieser Grundlage werden dann in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Arbeitsschutzmaßnahmen vereinbart und umgesetzt. Dem Arbeitgeber kommt dabei ein Weisungsrecht zu. Weisungen des Arbeitgebers, die sich auf den Arbeitsschutz beziehen, gelten im Arbeitsverhältnis also als unmittelbares Recht und sind von den Beschäftigten unbedingt einzuhalten. Bei der regelmäßigen Überprüfung dieses Systems, den sogenannten Audits, kann der Betriebsrat zudem eine Überwachungsrolle einnehmen. Von dieser Möglichkeit sollte in der Praxis auch stets Gebrauch gemacht werden. Denn Audits werden in der Regel vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben, der auch den Dienstleister auswählt. Findet die Überprüfung zu oberflächlich statt, ist die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb nicht mehr gewährleistet.