Arbeitszeiten: Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit

Das Arbeitsrecht enthält im Arbeitszeitgesetz eine Fülle an Regelungen zur Frage, wie lange Arbeitnehmer täglich arbeiten müssen und dürfen. Einerseits hat der Arbeitgeber natürlich in der Regel ein Interesse daran, möglichst lange Arbeitszeiten fordern zu dürfen. Es muss aber gewährleistet bleiben, dass die Beanspruchung des Arbeitnehmers noch sozial verträglich ist und keine Überforderung durch zu lange Arbeitszeiten eintritt. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach der maximalen Arbeitszeit gibt es jedoch nicht.

Der 8-Stunden-Tag als Regelfall

Die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einer 40-Stunden-Woche, die sich aus fünf Werktagen zu je 8 Stunden zusammensetzt. Das ist nicht etwa Tradition oder Zufall, sondern die Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes, die den 8-Stunden-Tag als Regelfall ansieht. In vielen Fällen ist dieser gesetzliche Standard jedoch nicht anwendbar, sondern wird durch Ausnahmen modifiziert. So sind vom Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes etwa Arbeitnehmer in leitenden Positionen oder Chefärzte ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bei entsprechendem Bedarf die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich verlängern. Dann muss jedoch ein Ausgleich geschaffen werden, der dazu führt, dass die Arbeitszeit über einen Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden beträgt. Der Arbeitnehmer kann also zum Beispiel drei Monate lang 10 Stunden täglich arbeiten, wenn seine Arbeitszeit in den übrigen drei Monaten nur 6 Stunden täglich beträgt.

Darüber hinaus sind für die Stundenzahlen des Arbeitszeitgesetzes nur die reinen Arbeitszeiten ohne Pausen maßgeblich. Die tatsächliche Arbeitszeit, also die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb, kann sich also selbst bei normalen Arbeitsverhältnissen auf bis zu 10 Stunden verlängern. Weitere Ausnahmen können sich etwa aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Derartige kollektive Vereinbarungen zur Arbeitszeit finden sich vor allem in Branchen, in denen regelmäßig ein höherer Bedarf des Arbeitgebers besteht. Darüber hinaus sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass die Arbeitszeit in außergewöhnlichen Fällen sogar unbegrenzt erhöht werden darf. Der Arbeitgeber hat nach der geltenden Rechtslage also viele Möglichkeiten, die regelmäßige Arbeitszeit über acht Stunden hinaus zu verlängern.

Wann darf gearbeitet werden?

Neben den Bestimmungen zur maximalen Arbeitszeit enthält das Arbeitsschutzgesetz auch Regelungen darüber, wann die Arbeit zu erbringen ist. Dabei gibt es keine Pflicht zu regelmäßigen Arbeitszeiten. Anstatt fünf Tagen zu je acht Stunden kann eine 40-Stunden-Woche also auch aus 4 Tagen zu je 10 Stunden bestehen. Nachtarbeit ist zulässig, wenn sie im jeweiligen Beruf üblich ist, sollte nach Möglichkeit aber vermieden werden. Was die Uhrzeiten angeht, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber weitgehend frei und können die Arbeitszeiten zumindest zur Tageszeit beliebig regeln. Auch Arbeit an Samstagen ist unproblematisch, da der Samstag im Arbeitsrecht ein ganz normaler Werktag ist.

In der Praxis sehen aber viele Tarifverträge eine Begrenzung der Werktage auf Montag bis Freitag vor. Die Arbeit an Samstagen ist in diesen Fällen entweder ausgeschlossen oder wird zusätzlich vergütet. Der Arbeitgeber kann von diesen Regelungen auch nicht abweichen, da die Tarifverträge den Arbeitsverträgen in ihrem Anwendungsbereich vorgehen. Häufig enthalten die Tarifverträge auch Zustimmungserfordernisse oder Vetorechte des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit auf Samstage erweitern will. Dies hat dazu geführt, dass die Arbeit an Samstagen heute allgemein als unüblich gilt. Rechtliche Besonderheiten existieren dafür jedoch nicht.

Der Trend zu flexiblen Arbeitszeiten

Während die Arbeitszeiten traditionell vom Arbeitgeber innerhalb der rechtlichen Grenzen vorgegeben wurden, setzten sich in den letzten Jahren immer häufiger Modelle mit flexiblen Arbeitszeiten durch. Für den Arbeitnehmer hat das den großen Vorteil, dass er seine Zeit besser einteilen und seinen Alltag besser planen kann. Besonders wichtig sind flexible Arbeitszeitmodelle deshalb für arbeitstätige Elternteile. Zu den bekanntesten Modellen flexibler Arbeitszeiten gehört die sogenannte Gleitzeit. Dabei legt der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit fest, in der der Arbeitnehmer anwesend sein muss. Beginn und Ende der Arbeit über diese Kernzeit hinaus kann der Arbeitnehmer jedoch selbst bestimmen, solange er insgesamt die vereinbarte Stundenzahl erreicht.

Legt der Arbeitgeber also beispielsweise eine Kernarbeitszeit von 10 Uhr bis 15 bei 8 Arbeitsstunden am Tag fest, kann der Arbeitgeber von 10 Uhr bis 18 Uhr oder von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeiten. Ein Sonderfall der Gleitzeit ist die qualifizierte Gleitzeit. Diese folgt grundsätzlich dem gleichen Muster, allerdings kann der Arbeitnehmer zusätzlich vorarbeiten und dafür an anderen Tagen einen Ausgleich in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kann hierdurch also nicht nur den Beginn und das Ende der täglichen Arbeit, sondern auch die Dauer der Arbeitszeit selbst bestimmen, solange er die vereinbarte Arbeit erledigt.

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