Scheinselbständigkeit Folgen: Scheinselbständigkeit und ihre Folgen
Für Arbeitgeber und Selbständige gibt es viele Gründe, ein Beschäftigungsverhältnis mit Scheinselbstständigkeit zu vereinbaren. Häufig liegt ein solches auch unerkannt vor, die Scheinselbstständigkeit beruht dann also auf Nachlässigkeit. Wird die Scheinselbstständigkeit jedoch entdeckt, wird es in der Regel insbesondere für den Arbeitgeber sehr teuer. Auch für den Scheinselbständigen selbst stellen derartige Beschäftigungsverhältnisse ein erhebliches Risiko dar.
Zahlungspflicht auch bei Unwissenheit
Der wesentliche Grund, aus dem Arbeitgeber die Arbeit mit Scheinselbständigen den festen Arbeitsverhältnissen vorziehen, ist neben dem nicht vorhandenen Kündigungsschutz der Wegfall der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben. Die Lohnnebenkosten sind für den Arbeitgeber also wesentlich geringer. Auch der Selbstständige selbst profitiert finanziell, da sein Nettoverdienst in der Regel höher ausfällt als im Falle der Festanstellung. Wird die Scheinselbstständigkeit jedoch entdeckt, zahlt der Arbeitgeber stets den Preis für die vorherigen rechtswidrigen Einsparungen. Denn auch bei fahrlässiger Selbstständigkeit setzt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel hohe Rückzahlungspflichten fest, die gerade kleinere Betriebe schnell in wirtschaftliche Schieflage bringen können.
Falls sogar ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, führt die Scheinselbständigkeit zu Folgen, die sogar noch deutlich drastischer sind. In diesen Fällen wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die dann ein amtliches Ermittlungsverfahren wegen der Nichtabführung der Arbeitgeberbeiträge einleitet. Im besten Fall kommt der Arbeitgeber hier mit einer Geldstrafe davon, im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe, für Wiederholungstäter sogar ohne Bewährung.
Scheinselbständigkeit und Folgen für Selbstständige
Auch die Selbstständigen selbst gehen mit der Scheinselbstständigkeit ein hohes Risiko ein. Erstens sind sie gegenüber Arbeitnehmern, die die gleiche Arbeit für den Arbeitgeber verrichten, deutlich schlechter gestellt, da ihnen eine vergleichbare soziale Absicherung fehlt. Sie müssen also privat vorsorgen, was den höheren Nettoverdienst wieder aufzehrt. Zweitens kann es auch hier zu Nachforderungen durch das Finanzamt in den Fällen kommen, in denen die Scheinselbständigkeit tatsächlich erkannt und festgestellt wird.
Ein weiterer Nachteil für die Selbstständigen besteht im nicht vorhandenen Kündigungsschutz. Scheinselbstständige sind in der Regel genauso auf ihren Arbeitsplatz angewiesen, wie normale Arbeitnehmer. Dieser ist vor Kündigungen durch den Arbeitgeber jedoch weitestgehend geschützt, während der Scheinselbstständige jederzeit gekündigt werden kann. Bereits deshalb bietet es sich an, das Beschäftigungsverhältnis bei entsprechenden Indizien überprüfen zu lassen. Eine erste Anlaufstelle hierfür bieten Fragebögen und Checklisten im Internet, mit denen das eigene Beschäftigungsverhältnis anonym und unverbindlich auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft werden kann. Sollten die Zweifel hierdurch nicht ausgeräumt werden können, bietet die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, eine Statusprüfung zu beantragen. Diese stellt dann verbindlich fest, ob es sich beim konkreten Beschäftigungsverhältnis um Scheinselbstständigkeit handelt oder nicht.