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Kündigung erhalten: Die ersten Schritte in 48 Stunden

Notieren Sie, wann die Kündigung eingegangen ist, und sichern Sie alle Unterlagen. Lassen Sie eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Unterschrift prüfen und holen Sie zeitnah Beratung ein.

Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit hat eine eigene Frist: Bei kurzer Vorlaufzeit müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden.

Halten Sie Zugang und Fristen fest

Bewahren Sie das Kündigungsschreiben samt Umschlag auf. Notieren Sie Zeitpunkt und Art des Zugangs. Bei einer persönlichen Übergabe halten Sie auch fest, wer dabei war und welches Beendigungsdatum im Schreiben steht. Damit können Sie die Frist prüfen lassen und die Beratung vorbereiten.

Wer die Kündigung gerichtlich angreifen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben; ein Brief an den Arbeitgeber oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat ersetzt die Klage nicht. Tragen Sie den voraussichtlichen Fristablauf sofort in Ihren Kalender ein. Ist der Zugangstag unklar, lassen Sie die Frist umgehend prüfen, statt sie selbst abschließend zu berechnen, und warten Sie mit der Klärung nicht bis kurz vor dem Termin.

Sprechen Sie bei der Beratung auch die Form des Schreibens an. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen; eine elektronische Mitteilung erfüllt diese Form nicht. Ignorieren Sie eine Kündigung per E-Mail oder eine andere Auffälligkeit trotzdem nicht: Sichern Sie die Nachricht und lassen Sie klären, welche Fristen und Folgen gelten.

Melden Sie sich arbeitsuchend

Wenn das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten endet, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Die Meldepflicht gilt auch, wenn Sie die Kündigung anfechten oder der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Warten Sie deshalb nicht auf das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung.

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Sie müssen sich zusätzlich arbeitslos melden, spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Wenn Sie die Arbeitsuchendmeldung versäumt haben, nehmen Sie sofort Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und erklären Sie die Umstände. Eine verspätete Meldung kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben; die Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Sammeln Sie die passenden Unterlagen

Legen Sie Kündigung und Umschlag zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag und möglichen Nachträgen ab. Dazu kommen aktuelle Gehaltsabrechnungen und Abmahnungen. Ergänzen Sie den Schriftwechsel zur Kündigung. Sammeln Sie bei Freistellung oder Urlaub die dazugehörigen Schreiben und Vereinbarungen. Das gilt auch für Überstunden, Bonus und Provision.

Notieren Sie für die erste Beratung in einer kurzen Zeitleiste, wann Sie die Kündigung erhalten haben, welche Gespräche und Schreiben vorausgingen und welche Termine wichtig sind. Sichern Sie nur Unterlagen, auf die Sie rechtmäßig zugreifen dürfen. Vertrauliche Unternehmensdaten oder personenbezogene Daten anderer Beschäftigter sollten Sie nicht einfach kopieren oder mitnehmen.

Unterschreiben Sie nichts unter Druck

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und keinen Verzicht, ohne den Inhalt vorher prüfen zu lassen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann Folgen für das Arbeitslosengeld haben. Ob und welche Folgen das hat, hängt von den Umständen ab; eine Sperrzeit tritt nicht automatisch ein.

Wenn man Ihnen eine Empfangsbestätigung vorlegt, lesen Sie den Text genau und klären Sie, ob Sie damit nur den Erhalt des Schreibens bestätigen oder auch einer Vereinbarung zustimmen sollen. Bitten Sie um eine Kopie und nehmen Sie sich Zeit zur Prüfung. Eine Kündigung führt außerdem nicht automatisch dazu, dass Sie eine Abfindung bekommen.

Holen Sie Beratung zum Arbeitsrecht

Fragen Sie bei Ihrer Gewerkschaft nach Beratung, wenn Sie Mitglied sind, oder vereinbaren Sie einen Termin bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht. Bei geringem Einkommen können Sie beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen, ob Beratungshilfe infrage kommt.

Nehmen Sie zum Termin die Kündigung, den Umschlag, den Arbeitsvertrag und Ihre Zeitleiste mit. Fragen Sie gezielt nach der Klagefrist und möglichen Formfehlern. Klären Sie außerdem, ob besonderer Kündigungsschutz besteht und welche Ansprüche noch offen sind. Eine Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht kann bei der Aufnahme einer Klage helfen, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung.

Ihre Schritte in den ersten 48 Stunden

Notieren Sie am ersten Tag, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Sichern Sie die Unterlagen, tragen Sie die mögliche Klagefrist ein und melden Sie sich bei kurzer Vorlaufzeit arbeitsuchend. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, ohne auf eine Rückmeldung des Arbeitgebers zu warten. Bis zum Ende des zweiten Tages sollten Sie wissen, wer Ihre Unterlagen prüft und welche Fristen als Nächstes anstehen.