Gehalt kommt nicht: So fordern Sie Ihren Lohn ein
Bleibt Ihr Gehalt ganz oder teilweise aus, prüfen Sie den vereinbarten Zahlungstermin und den offenen Betrag. Fordern Sie den ausstehenden Lohn schriftlich und nachweisbar an. Handeln Sie zügig: Arbeits- und Tarifverträge können kurze Ausschlussfristen enthalten, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen.
Stellen Sie die Arbeit nicht eigenmächtig ein. Bei fälligen Lohnansprüchen kommt ein Zurückbehaltungsrecht unter bestimmten Umständen in Betracht. Klären Sie die Voraussetzungen, bevor Sie der Arbeit fernbleiben.
Zahlungstermin und Rückstand prüfen
Nach § 614 BGB wird die Vergütung grundsätzlich fällig, nachdem Sie die Arbeit geleistet haben. Wird Ihr Gehalt für feste Zeiträume berechnet, ist es nach Ende des jeweiligen Zeitraums fällig. Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder andere geltende Regelungen können einen konkreten Zahlungstermin festlegen. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Regeln für Ihr Arbeitsverhältnis gelten.
Notieren Sie, für welchen Abrechnungszeitraum Geld fehlt und wie viel noch offen ist. Vergleichen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Lohnabrechnung mit dem Kontoauszug und bewahren Sie auch Arbeitszeitnachweise sowie den Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber auf. Wenn Sie nur einen Teil des Lohns erhalten haben, nennen Sie genau den noch offenen Betrag.
Zahlung schriftlich verlangen
Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich auf, den Rückstand zu zahlen, und nennen Sie die betroffenen Monate, den offenen Betrag sowie eine klare Frist. Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis darüber auf, dass Ihr Schreiben zugegangen ist. So lässt sich später belegen, was Sie verlangt haben und wann.
Eine schriftliche Zahlungsaufforderung ist sinnvoll. Sie ist aber nicht immer nötig, damit der Arbeitgeber in Verzug gerät. Das hängt unter anderem davon ab, ob ein fester Zahlungstermin vereinbart war und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist der Arbeitgeber in Verzug, können zusätzlich Zinsen anfallen. Berechnen Sie mögliche Zusatzforderungen sorgfältig. Nennen Sie zuerst genau, wie viel Lohn noch aussteht.
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Bleibt die Zahlung trotz Aufforderung aus, können Sie den Anspruch beim Arbeitsgericht geltend machen. Wenn der Arbeitgeber die Forderung nicht bestreitet, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren nutzen. Bestreitet er sie, folgt gegebenenfalls ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht hilft Ihnen, einen Antrag zu formulieren. Sie berechnet aber nicht, wie viel Geld Ihnen zusteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Gewerkschaft, der Betriebsrat oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt können Sie unterstützen. Das ist besonders hilfreich, wenn der Arbeitgeber Ihren Anspruch bestreitet oder mehrere Lohnbestandteile fehlen.
Wann Sie Arbeit zurückhalten dürfen
Mit einem Zurückbehaltungsrecht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeit vorübergehend zurückhalten, bis der Arbeitgeber eine fällige Pflicht erfüllt. Nach § 273 BGB kann es bei einem fälligen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber grundsätzlich in Betracht kommen. Das Recht entsteht jedoch nicht automatisch bei jeder verspäteten Überweisung.
Ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht, richtet sich auch nach der Höhe und Dauer des Rückstands sowie den Umständen des Einzelfalls. Teilen Sie dem Arbeitgeber klar mit, welcher Betrag offen ist und dass Sie deshalb Ihre Arbeit zurückhalten. Die allgemeine Aussage, das Gehalt sei „zu niedrig“, reicht dafür nicht unbedingt aus. Sie müssen sich außerdem an die Grundsätze von Treu und Glauben, also fairen Verhaltens, und der Verhältnismäßigkeit halten.
In einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ging es um einen konkreten Fall mit zwei nicht gezahlten Monatsgehältern, der keine allgemeingültige gesetzliche Grenze festlegt. Wenn Sie die Arbeit einstellen, obwohl Sie in Ihrer Situation kein Zurückbehaltungsrecht haben, riskieren Sie arbeitsrechtliche Folgen. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie der Arbeit fernbleiben.
Ausschlussfristen nicht übersehen
Für viele Ansprüche gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die Umstände kennen, aus denen sich der Anspruch ergibt, sowie wissen, wer Ihnen das Geld schuldet. Arbeits- oder Tarifverträge können aber wirksame Ausschlussfristen enthalten, die viel kürzer sind. Dann müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb der vereinbarten Frist geltend machen. Sonst kann er verfallen.
Der gesetzliche Mindestlohn ist besonders geschützt: Vereinbarungen dürfen seinen Anspruch grundsätzlich nicht unterschreiten oder seine Geltendmachung ausschließen. Vergütungsbestandteile oberhalb des Mindestlohns genießen nicht zwingend denselben Schutz. Prüfen Sie deshalb den Wortlaut möglicher Ausschlussfristen zeitnah.
Bei drohender Insolvenz handeln
Mehrere ausbleibende Zahlungen oder Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten des Arbeitgebers sollten Sie ernst nehmen. Bei einer Insolvenz kann Insolvenzgeld ausstehendes Arbeitsentgelt für grundsätzlich die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis abdecken. Für weitere Forderungen kann eine Anmeldung im Insolvenzverfahren nötig sein.
Ob Sie Anspruch auf Insolvenzgeld haben und bis wann Sie den Antrag stellen müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Prüfen Sie die aktuellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit und lassen Sie sich bei Bedarf beraten. Klären Sie Ihre Ansprüche, bevor der Arbeitgeber das Insolvenzverfahren offiziell bestätigt.